Angebote

Die Seminare und die Fort- und Weiterbildungen basieren auf den Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes §5 Abs. 3 Nr.6 der Bundesrepublik Deutschland. Für Unternehmen, Mitarbeiter und Mitarbeitervertreter wird die komplexe Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung möglich gemacht.
stellen wir uns in Bildern vor.

Arbeitsschutzgesetz

 §5 Abs. 3 Nr.6

Psychische

Gefährdungsbeurteilung

Psychische

Belastungen


Erkennen,

Analyse, Lösung