Angebote
Die Seminare und die Fort- und Weiterbildungen basieren auf den Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes §5 Abs. 3 Nr.6 der Bundesrepublik Deutschland. Für Unternehmen, Mitarbeiter und Mitarbeitervertreter wird die komplexe Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung möglich gemacht.
stellen wir uns in Bildern vor.
Arbeitsschutzgesetz
§5 Abs. 3 Nr.6
Psychische
Gefährdungsbeurteilung
Psychische
Belastungen
Erkennen,
Analyse, Lösung
